KFZ-Gutachter Alexander Kim
Alexander Kim KFZ-Gutachter aus Apensen - Unfall-Symbol

Wörterbuch


Wissenswertes rund ums Thema

AKB

AKB steht für „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“. In diesen Bedingungen werden die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherten und der Versicherung festgeschrieben.
A

Anspruchsteller

Der Anspruchsteller ist derjenige, der Ansprüche an den Unfallverursacher stellt. Dabei ist es irrelevant, ob die Person diese Ansprüche für sich erhebt oder für eine andere Person.
B

Bagatellschäden

Bagatellschäden sind Schäden, die eine bestimmte Schadenshöhe nicht überschreiten, weswegen diese auch Kleinschäden genannt werden.

Die Bagatellschadengrenze ist in der Rechtsprechung uneinheitlich, liegt aber zwischenzeitlich laut mehreren Urteilen des BGHs bei circa 750,- €. Liegt die Schadenshöhe unterhalb dieser Grenze, übernehmen einige Versicherungen den Betrag für den Sachverständigen nicht.

Liegt die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze, wird in der Regel der Betrag voll übernommen. Bei Bagatellschäden bietet sich als Alternative zum Schadengutachten die Reparaturkosten- Kalkulation an. Wie der Name sagt, werden dabei nur die Reparaturkosten ermittelt.

C
D

Fiktive Abrechnung

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich ein Wahlrecht, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen (konkrete Abrechnung) oder ob Sie die im unabhängigen Gutachten ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt haben möchten (fiktive Abrechnung).

Übersteigen die Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, so kann die Versicherung auf dieser Basis abrechnen. Zudem wird bei einer fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer nur noch erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen und nachgewiesen wird.

E
F

Gutachten

Ein Gutachten ist eine Darstellung der tatsächlichen Zustände durch einen oder mehrere Sachverständige.
G
H

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen.
I
J

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, wie z. B. durch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl.

In diesem Fall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

K
L

Nutzungsausfall

Wenn Sie als Unfallgeschädigter keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reparaturdauer.

Den genauen Tagessatz können Sie aus einer sogenannten Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnehmen oder von einem Sachverständigen erfragen.

M
N

Pflicht der Schadenminderung

Sie als Geschädigter sind verpflichtet, die Schadenhöhe so gering wie möglich zu halten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Unfallgegner den Ausgleich des Schadens verweigern.

Durch die Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass die Kosten zu ersetzen sind, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch aufwenden würde.

O
P

Restwert

Der Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeuges nach dem Unfall im unreparierten Zustand. Meist ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger den Wert auf dem allgemeinen Markt. Berücksichtigt werden dabei das konkrete Schadenbild und die regionalen Marktgegebenheiten.
Q
R

Schadensersatzleistungen

Den Schadensersatzleistungen gehören an: Abschleppkoste, Ersatzteilpreisaufschläge, Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Umbaukosten, Verbringungskosten, Verdienstausfall und Wertminderung.
S
T

Totalschaden

Wenn die Reparatur eines Unfallwagens nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder die Kosten unverhältnismäßig höher sind als der Wiederbeschaffungswert (wirtschaftlicher Totalschaden), spricht man von einem Totalschaden.
U
V

Wertminderung

Bei einem eventuellen Verkauf Ihres Autos dürfen Sie dem potenziellen Käufer nicht verschweigen, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Dies führt meist zu einem geringeren Verkaufserlös.

Die Wertminderung soll diesen Verkaufsverlust ausgleichen. Anspruch auf Wertminderung haben Sie unabhängig davon, ob Sie das Auto verkaufen möchten oder nicht. Die Höhe wird meist von einem Sachverständigen im Gutachten festgesetzt.

W
X

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges gezahlt werden muss. Nach diesem Wert richtet sich auch die Höhe der Schadensersatzansprüche nach einem Unfall.
Y
Z

130% Grenze

Sie als Geschädigter haben grundsätzlich die Wahl, ob Ihr Fahrzeug repariert werden soll oder als Totalschaden abgerechnet wird. Hierfür liegt die Grenze bei 130 % vom Wiederbeschaffungswert. Berechnet wird diese Grenze durch die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung.

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